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Fördergrundsätze
Sowohl für Fördernde als auch Geförderte gilt: es besteht grundsätzlich keinerlei Rechtsanspruch auf Förderung oder einen Förderzweck gegenüber Konzertleben e.V.
Jedoch sind wir jederzeit gesprächs- und kompromissbereit, bemühen uns um Lösungen im Sinne unserer Vereinsziele und Ausgleich unterschiedlicher Interessen.
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